Mietbedingungen für Talweg Studio
Mietbedingungen für Talweg Studio
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vermieter ist die SVG Medizinsysteme GmbH & Co. KG, Talweg 8, 75417 Mühlacker, handelnd unter der Marke Talweg Studio.
Diese Mietbedingungen gelten für die zeitweise gewerbliche Überlassung des Studios, der Hohlkehle und der jeweils ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Abweichende individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine Verfügbarkeitsanfrage ist unverbindlich und führt weder zu einer Reservierung noch zu einem Mietvertrag. Nach Prüfung der Anfrage übermittelt der Vermieter ein individuelles Angebot einschließlich dieser Mietbedingungen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot in Textform annimmt und der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt.
3. Mietgegenstand
Der Mietgegenstand umfasst das Studio, die Hohlkehle im vorhandenen sauberen Zustand sowie eine grundlegende Grip-Ausstattung. Der konkrete Zeitraum, die Vergütung und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Buchungsbestätigung. Dauerlicht, zusätzliches Grip-Zubehör und sonstige Technik oder Ausstattung gehören nur dann zum Mietgegenstand, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind. Eine aktuelle Inventar- oder Übergabeliste kann Bestandteil der Buchung werden; der verbindliche Umfang der Grip-Grundausstattung ergibt sich aus dieser Übergabeliste.
4. Mietzeit
Die vereinbarte Mietzeit umfasst Einweisung, Auf- und Abbau, Produktion sowie Rückgabe. Verspätungen des Mieters führen nicht zu einer Verlängerung. Verlängerungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters und sind von der nachfolgenden Belegung abhängig. Jede angefangene Verlängerungsstunde wird mit 110 € netto berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot bestätigten Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss des letzten vereinbarten Produktionstages. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Der Vermieter ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, kurzfristigen Buchungen, besonderen Aufbauten oder erhöhtem Ausfallrisiko eine angemessene Vorauszahlung oder Kaution zu verlangen. Einzelheiten werden im Angebot festgelegt.
6. Stornierung
Stornierungen müssen in Textform erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter.
Bei einer Stornierung werden folgende Anteile des vereinbarten Netto-Auftragswerts berechnet:
- —mehr als sieben Kalendertage vor Mietbeginn: 10 %
- —sieben Kalendertage bis 48 Stunden vor Mietbeginn: 40 %
- —weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: 70 %
Bereits beauftragte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdleistungen werden zusätzlich nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter rechnet ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vermietung an.
7. Umbuchung
Eine einmalige Umbuchung ist bis sieben Kalendertage vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Sie bedarf der Zustimmung des Vermieters, setzt die Verfügbarkeit voraus und muss auf einen Ersatztermin innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Weitere Umbuchungen oder Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt werden entsprechend den Stornierungsbedingungen behandelt.
8. Übergabe und Rückgabe
Studio und vereinbarte Ausstattung werden in dem bei Übergabe dokumentierten Zustand überlassen. Erkennbare Mängel oder Schäden sind unverzüglich mitzuteilen und im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Das Studio ist nach Ende der Mietzeit geräumt, besenrein und frei von mitgebrachten Materialien, Setbau, Verpackungen, Klebebändern und größeren Abfallmengen zurückzugeben.
9. Reinigung und Hohlkehle
Die Endreinigungspauschale von 50 € netto gilt für normale Verschmutzung im Rahmen üblicher Studionutzung. Außergewöhnliche Verschmutzungen und zusätzlicher Reinigungsaufwand werden nach dokumentiertem tatsächlichem Aufwand berechnet.
Die Hohlkehle darf nur mit sauberen, nicht abfärbenden Schuhen oder geeigneten Schuhüberziehern betreten werden. Schwere, scharfkantige oder punktuell belastende Gegenstände dürfen nur nach vorheriger Zustimmung und mit geeignetem Bodenschutz verwendet werden.
Ein frischer Weißanstrich, Sonderfarben, Ausbesserungen und die Beseitigung produktionsbedingter Schäden sind nicht Bestandteil der Endreinigung und werden separat vereinbart beziehungsweise nach Aufwand berechnet.
10. Besondere Nutzungen und Verbote
Rauchen ist im Studio nicht gestattet. Flüssigkeiten, Farbe, Sand, Erde, Konfetti, Nebel, Rauch, Tiere, offene Flammen, Pyrotechnik, Bohren, Schrauben, Kleben an Studioflächen sowie außergewöhnlich schwere oder laute Aufbauten sind nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe zulässig.
Gesetzliche Vorschriften, Brandschutzbestimmungen, Fluchtwege, zulässige Boden- und Aufzugslasten sowie Anweisungen des Vermieters sind einzuhalten.
11. Versicherung und Verantwortung des Mieters
Der Mieter muss über eine angemessene Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die Mietsachschäden einschließt. Ein geeigneter Nachweis ist auf Verlangen vor Mietbeginn vorzulegen.
Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Mietbedingungen durch seine Mitarbeitenden, Dienstleister, Models, Gäste und sonstigen Produktionsbeteiligten verantwortlich. Eine Weitervermietung oder Überlassung des Studios an nicht vereinbarte Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
12. Schäden
Schäden und Störungen sind unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden durch ihn selbst und durch die seinem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Produktionsbeteiligten. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist ausgenommen.
Reparatur, Ersatz, außergewöhnliche Reinigung und Wiederherstellung werden dokumentiert und nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
13. Mitgebrachte Gegenstände
Der Mieter bleibt für mitgebrachtes Equipment, Requisiten, Produkte und persönliche Gegenstände verantwortlich. Eine Verwahrung durch den Vermieter findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
14. Ton, Internet und Umgebungsbedingungen
Das Studio ist nicht schallisoliert. Betriebs-, Verkehrs-, Gebäude- und witterungsbedingte Geräusche können auftreten. Eine bestimmte akustische Qualität oder vollständig garantierte Stille wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die veröffentlichten Internetwerte beruhen auf einer Vor-Ort-Messung. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verbindung oder dauerhaft gleichbleibende Geschwindigkeit kann nicht zugesichert werden.
15. Technische Ausstattung und Betreuung
Technik, technische Betreuung und Produktionsassistenz werden nur geschuldet, wenn sie im individuellen Angebot ausdrücklich bestätigt wurden. Umfang, Verfügbarkeit, Vergütung und gegebenenfalls ein abweichender Vertragspartner ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
16. Ausfall des Studios
Kann das Studio aus einem vom Vermieter zu vertretenden Grund nicht bereitgestellt werden, werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung erstattet oder die Parteien vereinbaren einen Ersatztermin.
Bei höherer Gewalt oder sonstigen von keiner Partei zu vertretenden Umständen stimmen die Parteien eine angemessene Lösung ab. Bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten bleiben entsprechend ihrer tatsächlichen Entstehung zu berücksichtigen.
17. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
18. Foto- und Referenznutzung
Eine Veröffentlichung von Produktionsinhalten, Making-of-Material, Kundenname oder Logo durch Talweg Studio erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des jeweils Berechtigten.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig und der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
